Obwohl das sogenannte Bereitstellungshonorar, teils auch Ausfallhonorar genannt, in psychotherapeutischen Praxen üblich ist, erregt es mitunter den Unmut von Patient/innen. Hintergrund entsprechender Regelungen ist der Umstand, dass in psychotherapeutischen Praxen die kurzfristige Umwidmung von Terminen meist nicht möglich ist. Anders als beispielsweise in Hausarztpraxen wird für den einzelnen Termin viel Zeit reserviert (in der Regel 50 Minuten plus 10 Minuten Nachbereitung und Dokumentation) und es können keine Patient/innen aus dem Wartezimmer vorgezogen werden. Da jedoch nur die Leistungen abgerechnet werden können, die tatsächlich erbracht wurden, entstehen den Behandler/innen mit jedem kurzfristigen Ausfall finanzielle Schäden, die im Praxisalltag in Summe sehr erheblich sein können. Gemäß geltender Rechtslage (§611 Abs. 1 BGB, §615 BGB) sind psychotherapeutische Praxen daher befugt, sich gegen kurzfristige Ausfälle durch Bereitstellungshonorare abzusichern, die ca. 75% des üblichen Honorars betragen dürfen. Üblich ist dabei eine Absagefrist von 48 Stunden, um Termine ggf. nachbesetzen zu können. Das Bereitstellungshonorar, das privat in Rechnung gestellt und durch die üblichen Kostenträger nicht erstattet wird, entfällt auch bei Versäumnis der Frist, wenn der Termin trotzdem kurzfristig nachbesetzt werden kann.
In meiner Praxis versuche ich durch eine vergleichsweise moderate und gestaffelte Regelung zum Bereitstellungshonorar (maximal 42%, Erlass bei ärztlichem Attest) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass insbesondere das Leben mit Kindern oft turbulent und schlecht planbar ist und Kinder auch häufiger krank werden als Erwachsene. Ich bitte trotzdem um Verständnis, dass auch ich aus den oben genannten Gründen nicht grundsätzlich auf ein Bereitstellungshonorar verzichten kann.
Die konkreten Regelungen in meiner Praxis lauten wie folgt:
Absage bis zu 48 Stunden vor dem Termin: keine Kosten
Absage bis zu 24 Stunden vor dem Termin: 35 Euro
Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder gar keine Absage: 50 Euro
