Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind privat versichert ist oder Sie die Behandlungskosten selbst tragen wollen, gilt, dass ich Ihnen meine Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung stelle, die aus dem entsprechenden Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) besteht. Ich orientiere mich dabei an der Gemeinsamen Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Beihilfeträger von Bund und Ländern verständigt haben. Entsprechend lege ich der Abrechnung in der Regel den Faktor 2,3 zugrunde. Da ich mich an die genannte Abrechnungsempfehlung halte, sollten Privatversicherten durch ihre Krankenversicherung in der Regel alle Kosten erstattet werden. Trotzdem liegt es in Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn über die jeweils konkreten Konditionen zu informieren, da Sie für einen möglichen Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Die Tabelle auf Seite 2 beinhaltet zwar nicht sämtliche möglichen Leistungen, jedoch die gängigsten und soll Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben. Sie können die Tabelle ggf. nutzen, um sich bei Ihrer Versicherung und ggf. Beihilfe zu erkundigen.
Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an mich wenden.


