Es freut mich, dass Sie sich für ein Erstgespräch in meiner Praxis interessieren. Ich möchte Sie dabei bitten, die folgenden Schritte zu befolgen.
Schritt 1: Sich bei der privaten Krankenversicherung und ggf. Beihilfe informieren
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen durch die privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt. Je nach Versicherung und Tarif gibt es beträchtliche Unterschiede. Ich bitte Sie daher, vor einem Erstgespräch mit mir mit der zuständigen Krankenversicherung – und ggf., falls berechtigt, auch mit der Beihilfe – die folgenden Fragen zu klären:
1. Werden die Kosten für probatorische Sitzungen übernommen und falls ja, für wie viele?
2. Werden die Kosten für Therapiestunden übernommen und falls ja, in welchem Umfang? Beispielsweise übernehmen einige Versicherungen nur eine bestimmte Zahl von Therapiesitzungen pro Jahr oder bezahlen nur einen prozentualen Anteil der entstehenden Kosten.
3. Wird zur Einleitung der Psychotherapie ein Bericht benötigt und falls ja, zu welchem Zeitpunkt? Welche Unterlagen sollen dafür eingereicht werden? Werden die Kosten für den Bericht übernommen?
Falls eine Beihilfeberechtigung vorliegt, muss eine Psychotherapie in der Regel sowohl der Krankenversicherung als auch der Beihilfe gegenüber gesondert beantragt werden. Hierzu stellen die Krankenversicherungen und die Beihilfestellen eigene Formulare zur Verfügung. Ich möchte Sie bitten, sich die entsprechenden Formulare zuschicken zu lassen, um sie mir ggf. zur Verfügung stellen zu können (ausgedruckt oder als PDF), wenn wir uns für die Einleitung einer Psychotherapie entscheiden.
Da ich Ihnen meine Leistungen persönlich in Rechnung stelle, hängt vom Leistungsumfang Ihrer Versicherung nicht ab, ob ich Ihnen bzw. Ihrem Kind einen Therapieplatz anbiete. Ich möchte aber vermeiden, dass Ihnen unerwartete Kosten entstehen, die Sie nicht erstattet bekommen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass ich für meine Leistungen in der Regel den 2,8fachen Steigerungssatz veranschlage. Ich folge damit der Empfehlung der Berufsverbände, sich nicht länger am 2,3fachen Steigerungssatz zu orientieren, wie er vor mehreren Jahrzehnten als Regelhöchstsatz definiert wurde. Dadurch wird eine Annäherung an die Honorare der gesetzlichen Krankenkassen bewirkt. Auch wenn erfahrungsgemäß die meisten privaten Krankenversicherungen dennoch alle Kosten übernehmen, kann es vorkommen, dass für die Differenz zum 2,3fachen Steigerungssatz keine Erstattung erfolgt und Sie die Kosten selbst tragen müssen. Was das ggf. konkret bedeutet, können Sie der Tabelle entnehmen.
| Ziffer | Leistung (keine vollständige Auflistung) | Steigerungssätze | |||
| 1x in € | 2,3x in € | 2,8x in € | 3,5x in € | ||
| 808 | Bericht an den/die Gutachter/in, bei Einleitung einer Therapie | 23,31 | 53,61 | 65,27 | 81,58 |
| 855 | Projektive Testverfahren | 75,75 (1,8x) | |||
| 860 | Biografische Anamnese, einmalig bei Beginn | 53,62 | 123,34 | 150,14 | 187,69 |
| 861 | Einzelbehandlung, tiefenpsychologisch, 50 Min. | 40,22 | 92,50 | 112,62 | 140,77 |
Schritt 2: Mir die möglichen Therapiezeiten mitteilen
Bitte schreiben Sie mir (an praxis@kjp-hecht.de) jeweils für jeden Wochentag, in welchem Zeitfenster Ihrerseits die meist wöchentlichen Therapietermine stattfinden könnten. (z.B. Montag zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr, Dienstag gar nicht, Mittwoch zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr, etc.) So erhalte ich schnell einen Überblick, ob ich Ihnen bzw. Ihrem Kind (zeitnah) einen passenden, regelmäßigen Therapietermin anbieten kann. Mögliche Elterngespräche vereinbaren wir bei Bedarf unabhängig davon.
Schritt 3: Erstgespräch vereinbaren
Wenn Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung informiert und mir die möglichen Therapiezeiten mitgeteilt haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch. Dabei bitte ich Sie, zum Erstgespräch die Therapievereinbarung (Download) ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Auch wenn wir die Vereinbarung noch gemeinsam besprechen, müssen wir so im Erstgespräch weniger Zeit für organisatorische Belange aufbringen und können uns stattdessen besser den Themen widmen, die Sie mit mir bereden möchten.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei mir melden.
